Was waren das noch für seelige Zeiten, als Recht und Gesetz noch vom dafür vorgesehenen Souverän erstellt wurden. Nachdem bereits die Große Koalition von SPD und CDU/CSU eine Fachkanzlei für Kreditrecht mit der Novellierung des Kreditrechtes beauftragte, bleibt auch die FDP dieser Linie treu:
„Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) will sich für die Erarbeitung seiner Gesundheitsreform Unterstützung aus der privaten Krankenversicherung holen: Christian Weber soll im Ministerium der neue Abteilungsleiter für Grundsatzfragen werden. ( … )
Derzeit ist der 53 Jahre alte Weber stellvertretender Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV). Weber würde sich in seinem neuen Amt auch mit der geplanten schrittweisen Umstellung der beitragsfinanzierten Krankenversicherung auf Prämien befassen.“ (FAZ; auch hier)
Der Aufschrei, das hier Klientelpolitik den einstigen Anspruch der Politik aufgeben würde, eine von den privaten Interessen der Wirtschaftssubjekte losgelöste gesellschaftliche Allgemeinheit zu repräsentieren, verhalte ebenso schnell wie ungehört. Erst gar nicht zur Kenntnis genommen wurde, dass Weber ebenso wie seine Kollegin Birgit Haase seine wissenschaftlichen Sporen in der Volkswirtschaftslehre verdiente. Unabhängig von allem Klientelgedöns dürfte also klar sein, in welche Richtung der Zug fahren soll: nur ein wirtschaftliches Gesundheitssystem soll ein gutes Gesundheitssystem sein. Im Mittelpunkt soll die private Gewinnerzielung auch in diesem Sektor stehen – und nicht die adäquate Versorgung der Bevölkerung mit dem knappen Gut Gesundheit.
Das höchste Maß an Gesundheitsdienstleistung wird bei gegebenen Kosten dann erreicht, wenn der wirtschaftlichste Punkt erreicht ist. Richtig regulierte private Versicherungen könnten durchaus dazu beitragen. Das derzeitige System jedoch ist eine Katastrophe. Nur ein stark reguliertes PV-System wäre wirtschaftlicher als das derzeitige bürokratische Monstrum GKV und die höchst elitäre PV.
Also wenn Gesundheitsdienstleistung nach Kostengesichtspunkten orgenisiert wird, dann geht es eben darum: Kostengesichtspunkte. Worum es dann nicht mehr geht, ist die Gesundheit der Patient*Innen. die ist vielleicht noch notwendiges Übel, das war’s dann aber auch schon….
@ Juli
Es sollte doch bei gegebenen Kosten – nämlich den Versicherungsbeiträgen – ein maximales Maß an Gesundheit ermöglicht werden. Das geht nur mit effektiver Anwendung von Technik, Pharmazeutischen Mitteln, gut ausgebildetem motiviertem Personal und dem höchsten Grad Organisation.
Du drückst Dich um das grundsätzliche Problem: nur weil etwas als monetär sinnvoll erscheint ist es noch lange nicht auf einer „konkret-sinnlichen“ Ebene gut für die Menschen. Höhere Gewinne beispielsweise können durchaus mit einer Verschlechterung der produzierten Gegenstände einhergehen. Etwa wenn bei Computerkleinteile im Nachhinein verlangsamt werden, um sie zusätzlich auch im Niedrigpreisbereich anbieten zu können und das eben günstiger ist als die Produktion einer zweiten Baureihe.
Genauso ist das auch im Gesundheitswesen: wenn betriebswirtschaftlich gerechnet wird, dann zählen Patient*Innen nur insofern als sie im postiven Betriebsergebnis auftauchen. Behandlungen, die sich nicht rechnen, werden nicht vorgenommen. Pflegeleistungen werden nicht mehr nach Notwendigkeit vergeben, sondern nach der finanziellen Ausstattung der Pflegebedürftigen. Das ist doch pervers!