Europa vor dem Kollaps? Viel zu holen ist da derzeit jedenfalls nicht: (1|2|3|4|5)
Archiv für Februar 2010
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bekundete vor kurzem, die Berechnung der Leistungen für das ALG II sei verfassungswidrig. Die ausgezahlten Gelder seien in einem „transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf, also realitätsgerecht, zu bemessen“, so die Pressemitteilung des Verfassungsgerichtes. Was das Gericht allerdings ausdrücklich nicht festgestellt hat, ist ein grundsätzliches Problem in Bezug auf die Höhe der Leistungen:
„Die in den Ausgangsverfahren geltenden Regelleistungen von 345, 311 und 207 Euro können zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht als evident unzureichend angesehen werden. ( … ) Dies gilt auch für den Betrag von 311 Euro für erwachsene Partner einer Bedarfsgemeinschaft. ( …. ) Es kann ebenfalls nicht festgestellt werden, dass der für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres einheitlich geltende Betrag von 207 Euro zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums offensichtlich unzureichend ist.“